Beschreibung:
Das Gewerberegister beinhaltet die in der Verbandsgemeinde angezeigten Gewerbebetriebe.
Öffentliche Stellen und Privatpersonen können auf schriftlichen Antrag einen Auszug aus dem Gewerberegister erhalten. Der Name, die betriebliche Anschrift und die angezeigte Tätigkeit der oder des Gewerbetreibenden sind allgemein zugänglich. Für eine über den Namen, die betriebliche Anschrift und die Tätigkeit hinausgehende erweiterte Gewerberegisterauskunft, müssen Sie ein rechtliches Interesse nachweisen und das schutzwürdige Interesse des Gewerbetreibenden darf nicht überwiegen. Das Gewerberegister ist kein öffentliches Verzeichnis, daher haben Dritte keinen Rechtsanspruch auf Mitteilung der Daten.
Benötigte Dokumente:
Formloser, schriftlicher Antrag
Rechtsgrundlagen (allgemein):
Gewerbeordnung (GewO)
Zuständigkeit:
Fachbereich III: Gewerbeamt – gewerbeamt@ransbach-baumbach.de
Ansprechpartner:
Herr Münzer – Telefon 02623 86-140
Telefax: 02623 86-101
Zimmer 104, 1. Obergeschoss
Zuletzt bearbeitet: 10. Dezember 2020