Beschreibung:
Beratung und Entgegennahme von Anträgen auf Grundsicherungsleistungen wegen Alters und dauerhafter Erwerbsminderung.
Der Antrag wird nach Bestätigung an die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises in Montabaur zur Entscheidung weitergeleitet.
Benötigte Unterlagen:
– Gültiger Personalausweis / Pass
– Einkommens- und Vermögensnachweise (z.B. letzte Rentenmitteilung, Sparbuch)
– Mietvertrag sowie aktuelle Mietbescheinigung
– Kontoauszüge der letzten 3 Monate
– Schwerbehindertenausweis
– Kfz.- Schein
– Name, Geburtsdatum, Anschrift und Beruf der Kinder / Eltern
Antragsformulare sind bei uns erhältlich.
Zuständigkeit:
Fachbereich 3 – Sozialamt – sozialamt@ransbach-baumbach.de
Ansprechpartner:
Frau Dickopf – Telefon 02623 86-107
Zimmer 002, Erdgeschoss
Zuletzt bearbeitet: 10. Dezember 2020