Beschreibung:
Beim Einwohnermeldeamt kann jeder Bürger, der in der Verbandsgemeinde Ransbach-Baumbach gemeldet ist, eine Bescheinigung über die in Ihrem Haushalt gemeldeten Personen (unter 18 Jahren) erhalten.
Benötigte Unterlagen:
– Personalausweis bzw. Pass
Bitte beachten Sie, dass eine Haushaltsbescheinigung für soziale Zwecke gebührenfrei ist. Hierfür ist ein entsprechender Nachweis vorzulegen.
Zuständigkeit:
Fachbereich III – Einwohnermeldeamt – einwohnermeldeamt@ransbach-baumbach.de
Ansprechpartner:
Frau Uzun – Telefon 02623 86-117
Frau Kronimus – Telefon 02623 86-118
Frau Müller – Telefon 02623 86-119
Telefax – 02623 86-120
Zimmer 006, Erdgeschoss
Zuletzt bearbeitet: 10. Dezember 2020