Beschreibung:
Die Stadt und die Ortsgemeinden erheben Hundesteuern.
Die Höhe der Hundesteuer wird jährlich im Rahmen der Haushaltssatzung durch den jeweiligen Gemeinderat festgelegt.
Eine aktuelle Übersicht der Hebesätze erhalten Sie hier.
Ob eine Steuerermäßigung oder Steuerbefreiung möglich ist, kann der örtlichen Satzung entnommen werden.
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund binnen 14 Tagen an- bzw. abzumelden.
Zuständigkeit:
Fachbereich I: Steueramt – steueramt@ransbach-baumbach.de
Ansprechpartner:
für die Stadt
Frau Gerhards – Telefon 02623 86-175
Telefax 02623 86-101
für die Ortsgemeinden
Herr Herbel – Telefon 02623 86-174
Telefax 02623 86-101
Zimmer 211
Formulare
– Meldepflicht von Hunden - An-/Abmeldung eines Hundes zur Hundesteuer
Zuletzt bearbeitet: 7. Dezember 2020