Beschreibung:
Für die in § 34 i Gewerbeordnung (GewO) aufgeführten Tätigkeiten benötigen Sie eine Erlaubnis. Diese erhalten Sie beim zuständigen Gewerbeamt. Im Rahmen des Erlaubnisverfahrens erfolgt eine Prüfung der Zuverlässigkeit und der Vermögensverhältnisse. Eine Erlaubnis nach § 34 i GewO kann sowohl für eine natürliche als auch für eine juristische Person erteilt werden.
Gebühren:
Gebühren auf Anfrage
Benötigte Dokumente:
Antrag auf Erteilung der Erlaubnis nach § 34 i GewO
Persönliches Führungszeugnis
Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde
Bescheinigung in Steuersachen (steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung; vom zuständigen Finanzamt)
Auszug aus dem Schuldnerregister (vom zuständigen Amtsgericht)
Bei eingetragenen Unternehmen einen Handelsregisterauszug
Bei Gesellschaften in Gründung den Gesellschaftervertrag
Personalausweis oder Reisepass
Bescheinigung über den Bestand einer Berufshaftpflichtversicherung
Sachkundenachweis für Immobiliardarlehensvermittler
Gewerbeanmeldung nach § 14 GewO
Weitere Unterlagen können im Einzelfall benötigt werden
Rechtsgrundlagen (allgemein):
Gewerbeordnung (GewO)
Zuständigkeit:
Fachbereich III: Gewerbeamt – gewerbeamt@ransbach-baumbach.de
Ansprechpartner:
Herr Münzer – Telefon 02623 86-140
Telefax: 02623 86-101
Zimmer 104, 1. Obergeschoss
Zuletzt bearbeitet: 10. Dezember 2020