Beschreibung:
Für die Beantragung eines Kinderreisepasses ist die persönliche Vorsprache der gesetzlichen Vertreter notwendig. Kinder müssen ab dem 10. Geburtstag persönlich mit zur Beantragung erscheinen. Eine Verlängerung des Kinderreisepasses ist nur dann möglich, wenn dieser noch gültig ist.
Sollte ein gesetzlicher Vertreter bei der Beantragung/ Abholung des Kinderreisepasses verhindert sein, kann eine Einverständniserklärung in Verbindung mit einer Ausweiskopie ausgefüllt und vorgelegt werden.
Benötigte Unterlagen:
– Geburtsurkunde
– aktuelles biometrisches Passbild
– bereits ausgestellter Kinderreisepass
– Angaben zur Größe und Augenfarbe des Kindes
– Ausweise der gesetzlichen Vertreter
Zuständigkeit:
Fachbereich III – Einwohnermeldeamt – einwohnermeldeamt@ransbach-baumbach.de
Ansprechpartner:
Frau Freisberg – Telefon 02623 86-117
Frau Kronimus – Telefon 02623 86-118
Frau Müller – Telefon 02623 86-119
Zimmer 006, Erdgeschoss
Zuletzt bearbeitet: 18. April 2019