Beschreibung:
Wenn Sie gewerbsmäßig, ohne vorhergehende Bestellung, außerhalb einer gewerblichen Niederlassung selbstständig Waren verkaufen, vertreiben oder ankaufen oder Leistungen anbieten, brauchen Sie hierfür in der Regel eine Erlaubnis (Reisegewerbekarte). Im Rahmen des Erlaubnisverfahrens erfolgt eine Zuverlässigkeitsprüfung. Eine Reisegewerbekarte kann befristet oder unbefristet erteilt werden.
Gebühren:
Berechnung nach Personal- und Sachkostenaufwand
Benötigte Dokumente:
Antrag auf Erteilung einer Reisegewerbekarte
Persönliches Führungszeugnis
Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde
Bescheinigung in Steuersachen (steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung; vom zuständigen Finanzamt)
Auszug aus dem Schuldnerregister (vom zuständigen Amtsgericht)
Personalausweis oder Reisepass
Weitere Unterlagen können im Einzelfall benötigt werden
Rechtsgrundlagen (allgemein):
Gewerbeordnung (GewO)
Zuständigkeit:
Fachbereich III: Gewerbeamt – gewerbeamt@ransbach-baumbach.de
Ansprechpartner:
Herr Weyer – Telefon 02623 86-109
Telefax: 02623 86-101
Zimmer 003, Erdgeschoss
Frau Freisberg – Telefon 02623 86-107
Telefax: 02623 86-101
Zimmer 002, Erdgeschoss
Zuletzt bearbeitet: 12. April 2021