Beschreibung:
Beratung und Entgegennahme der Anträge.
Die Anträge werden mit den vorgelegten Unterlagen an das Amt für soziale Angelegenheiten in Koblenz weitergeleitet.
Über den Antrag entscheidet ausschließlich die o.g. Behörde.
Benötigte Unterlagen:
– Aktuelle Ärztliche Unterlagen, wenn vorhanden
– Rentenversicherungsnummer und Rententräger
– Name und Anschrift der Krankenkasse
– Schwerbehindertenausweis, wenn vorhanden
Anträge sind bei uns erhältlich.
Weiter Informationen unter www.lsjv.de
Zuständigkeit:
Fachbereich 3 – Sozialamt – sozialamt@ransbach-baumbach.de
Ansprechpartner:
Frau Dickopf – Telefon 02623 86-107
Zimmer 002, Erdgeschoss
Zuletzt bearbeitet: 10. Dezember 2020