Beschreibung:
Der Sterbefall wird immer bei dem Standesamt beurkundet, wo der Sterbefall eintritt. Hierzu benötigen Sie den Leichenschauschein und die Todesbescheinigung des Arztes, eine Meldebescheinigung oder einen gültigen Personalausweis, sowie Urkunden über den Personenstand. Bei verheirateten Personen genügt i.d.R. die Heiratsurkunde, bei verwitweten und geschieden zusätzlich die Sterbeurkunde bzw. das Scheidungsurteil. Bei ledigen Personen wird eine Geburtsurkunde benötigt.
Zuständigkeit:
Fachbereich III: Standesamt– standesamt@ransbach-baumbach.de
Ansprechpartner:
Frau Fritzen – Telefon 02623 86-145
Frau Kronimus – Telefon 02623 86-145
Telefax: 02623 86-101
Zimmer 107, 1. Etage
Zuletzt bearbeitet: 12. März 2020