Beschreibung:
Zu Straßenschäden zählen Frostaufbrüche (Schlaglöcher), Risse, offene Nähte, Unebenheiten, Verformungen, Aufwölbungen und Absackungen.
Zur Meldung von Straßenschäden ist eine genaue Lagebeschreibung (Straße, Hausnummer mitsamt Ortsangabe) sowie die Nennung des Schadens anzugeben. Für Rückfragen ist eine Telefonnummer und der Name des Melders mitsamt Adresse anzugeben. Sie können hierfür auch das Mängelmelder Formular auf unserer Homepage nutzen.
Zuständigkeit:
Fachbereich II: Bauamt – Bauamt@ransbach-baumbach.de
Ansprechpartner:
Herr O. Schmidt – Telefon 02623 86-220
Herr St. Grün – Telefon 02623 86-219
Telefax: 02623 86-101
Zimmer 404, 4. Etage
Zuletzt bearbeitet: 10. Dezember 2020