Beschreibung:
Die Umbettung einer Leiche oder Urne kann nur mit schriftlicher Genehmigung der Ortspolizeibehörde (mit sehr vielen Auflagen) und der Friedhofsverwaltung erfolgen. Eine Umbettung im ersten Jahr nach der Beisetzung ist nicht zulässig. Bitte setzen Sie sich vor Antragstellung mit uns in Verbindung.
Zuständigkeit:
Fachbereich III, Standesamt, standesamt@ransbach-baumbach.de
Ansprechpartner:
Frau Fritzen Tel. 02623 86-145
Fax. 02623 86-101
Zimmer 107, 1. Stock
Zuletzt bearbeitet: 18. Dezember 2020