Beschreibung:
Vollzugsbeamte sind Mitarbeiter der Verwaltung, die zum Vollzug der Aufgaben, die der Verwaltung als Ordnungsbehörde obliegen, bestellt sind.
Im Rahmen von zahlreichen Gesetzen, Verordnungen und Satzungen können sie ordnungsbehördliche Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung treffen.
Ebenso sind sie berechtigt, Ordnungswidrigkeiten zu verfolgen und zu ahnden.
Zuständigkeit:
Fachbereich III: Ordnungsamt – ordnungsamt@ransbach-baumbach.de
Ansprechpartner:
Herr Koch – Telefon 02623 86-111
Telefax: 02623 86-101
Erdgeschoß – Zimmer 004
Zuletzt bearbeitet: 7. Dezember 2020