Beschreibung:
Nach rechtskräftiger Scheidung kann man seinen Geburtsnamen oder den zur Zeit der Eheschließung geführten Namen wieder annehmen. Hierzu wird eine Eheurkunde und ein rechtskräftiges Scheidungsurteil benötigt.
Zuständigkeit:
Fachbereich III: Standesamt– standesamt@ransbach-baumbach.de
Ansprechpartner:
Frau Fritzen – Telefon 02623 86-145
Telefax: 02623 86-101
Zimmer 107, 1. Etage
Zuletzt bearbeitet: 18. Dezember 2020