Beschreibung:
Beratung und Entgegennahme der Wohngeldanträge.
Wohngeld gibt es als Mietzuschuss für Personen, die Mieterin oder Mieter einer Wohnung sind und als Lastenzuschuss für Eigentümerinnen und Eigentümer von selbst genutztem Wohnraum.
Die Zahlung des Zuschusses erfolgt ab dem Monat der Antragstellung und wird in der Regel für 12 Monate geleistet. Ein Wiederholungsantrag sollte spätestens 4 Wochen vor Ablauf gestellt werden.
Die Anträge werden nach Bestätigung an die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises in Montabaur zur Entscheidung weitergeleitet.
Benötigte Unterlagen:
– Aktuelle Einkommensnachweise aller Familienmitglieder – auch Minijob – (z.B. Verdienstbescheinigung, letzte Rentenmitteilung, Krankengeld, Arbeitslosengeld, ALG II)
– Schwerbehindertenausweis
Zusätzlich für einen Mietzuschuss:
– Mietvertrag
– Mietbescheinigung
Zusätzlich für einen Lastenzuschuss:
– Wohnflächenberechnung
– Fremdmittelbescheinigung (Nachweis über alle Darlehen)
– Grundsteuerbescheid
– Eigentumsnachweis (z.B. Kaufvertrag, Grundbuchauszug)
Antragsformulare sind bei uns erhältlich oder unter
Zuständigkeit:
Fachbereich 3 – Sozialamt – sozialamt@ransbach-baumbach.de
Ansprechpartner:
Frau Dickopf – Telefon 02623 86-107
Zimmer 002, Erdgeschoss
Zuletzt bearbeitet: 10. Dezember 2020