Anhängerklasse E beantragen
Sie möchten Ihr Fahrzeug mit einem Anhänger benutzen? Dann benötigen Sie nicht in jedem Fall eine Erweiterung Ihrer Fahrerlaubnis um die Anhängerklasse E. Dies ist nur bei Fahrzeugkombinationen notwendig, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3500 kg nicht übersteigt.
Verfahrensablauf
Sie müssen einen Antrag auf Erweiterung einer Fahrerlaubnis stellen. Um diese zu erhalten, müssen Sie einige Nachweise bei der ausstellenden Behörde vorlegen.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an die Führerscheinstelle Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt (Hauptwohnsitz).
Zuständige Stelle
Die zuständige Behörde ist die Kreisverwaltung, in großen kreisangehörigen oder kreisfreien Städten die Stadtverwaltung.
Voraussetzungen
- Inhaber einer deutschen Fahrerlaubnis Klasse B
- Hauptwohnsitz in Deutschland
- das erforderliche Mindestalter erreicht haben:
- 18 Jahre für Klassen B und BE
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis oder Pass
- 1 Lichtbild
- Vorlage des vorhandenen Führerscheins
- Angaben zur Fahrschule
- Nachweis über Schulung in Erster Hilfe (sofern nicht bereits der Fahrerlaubnisbehörde nachgewiesen)
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens (nicht älter als 2 Jahre)
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
- Formulare: ja
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: ja
Siehe auch
- Erweiterung einer Fahrerlaubnis um eine weitere Fahrerlaubnisklasse
- Fahrerlaubnis
- Fahrerlaubnis Neuerteilung beantragen
- Fahrerlaubnis: Ersterteilung
- Führerschein abgeben