Schlüsselzahl 96 oder Schlüsselzahl 196 für die Klasse B beantragen

Wenn Sie Leichtkrafträder bis 125 cm³ ohne Motorrad-Führerschein fahren möchten, können Sie Ihre Fahrerlaubnis B um die Schlüsselzahl 196 erweitern.

Verfahrensablauf

Sie müssen in einer Fahrschule neun Unterrichtseinheiten von je 90 Minuten absolvieren. Eine erneute Fahrprüfung ist nicht notwendig.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die Führerscheinstelle Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt (Hauptwohnsitz).

Zuständige Stelle

Zuständige Behörde ist die Kreisverwaltung, in großen kreisangehörigen oder kreisfreien Städten die Stadtverwaltung.

Voraussetzungen

  • mindestens 25 Jahre alt
  • mindestens 5 Jahre im Besitz der deutschen Fahrerlaubnis Klasse B
  • theoretische und praktische Ausbildung an einer Fahrschule

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Bescheinigung der Fahrschule über die Ausbildung B 196
  • biometrisches Foto
  • Personalausweis
  • Führerschein

Rechtsgrundlage

Anträge / Formulare

- persönliche Vorsprache unter vorheriger Terminbuchung

Was sollte ich noch wissen?

B 196 ist keine neue Fahrerlaubnisklasse, sondern eine Erweiterung der bereits existierenden Klasse B.

Siehe auch

  • Erweiterung einer Fahrerlaubnis um eine weitere Fahrerlaubnisklasse
  • Fahrerlaubnis
  • Fahrerlaubnis Neuerteilung beantragen
  • Fahrerlaubnis: Ersterteilung
  • Führerschein abgeben