Erstaufforstungsgenehmigung beantragen
Sie möchten einen Wald auf Ihrem Grundstück neu anpflanzen, wo bislang keine Bäume standen?
Nach den Bestimmungen des Landeswaldgesetzes dürfen Sie bislang waldfreien Flächen nur mit Genehmigung neu anlegen bzw. durch natürliche Sukzession von selbst entstehen lassen
Die Genehmigung kann befristet und gegen Auflagen erteilt werden.
Verfahrensablauf
Das Forstamt entscheidet über Ihren Antrag, nachdem es die Rechte, Pflichten und wirtschaftlichen Interessen sowie die Belange der Allgemeinheit gegeneinander und untereinander abgewogen und die fachlich berührten Behörden angehört hat. Durch dieses Verfahren wird gewährleistet, dass alle Argumente, die für oder gegen eine. Erstaufforstung sprechen, angemessen berücksichtigt werden und das Forstamt auf dieser Basis die Waldentwicklung fundiert steuern kann.
Ansprechpunkt
Für eine Genehmigung wenden Sie sich an das jeweils zuständige Forstamt als untere Forstbehörde. Die Kontaktdaten können Sie auf der Internetseite von Landesforsten Rheinland-Pfalz einsehen.
Voraussetzungen
Die Genehmigung wird erteilt, wenn
- wenn der Waldmehrung kein überwiegendes öffentliches Interesse entgegensteht (Erstaufforstung)
Einer Genehmigung zur Erstaufforstung bedarf es nicht, wenn für eine Grundfläche aufgrund anderer Vorschriften die Aufforstung bereits rechtsverbindlich festgelegt wurde.
Kosten
Der Gebührenrahmen beträgt 100,00 bis 200,00 Euro, ggf. zuzüglich Gebühren und Auslagen für die Mitwirkung anderer Behörden, soweit von diesen angefordert.
Frist
Wurde die Erstaufforstung genehmigt, so müssen Sie dieses Vorhaben innerhalb einer angemessenen Frist durchführen. Nach Ablauf dieser Frist erlischt die Genehmigung.
Rechtsgrundlage(n)
Formulare
Es ist ein schriftlicher Antrag notwendig.