Schulpsychologische Beratung beanspruchen
Schulpsychologische Beratung verfolgt das Ziel, für alle Kinder und Jugendlichen ein Lernumfeld zu schaffen, in dem diese ihre Fähigkeiten optimal entfalten können. Sie wird bei Lern- und Verhaltensschwierigkeiten, bei Krisensituationen, im Kontext der Begabungsförderung, bei der Schulprogrammentwicklung oder zur Verbesserung von Kommunikation und Konfliktbewältigung herangezogen.
Die Schulpsychologische Beratung kann von
- Schülerinnen und Schüler,
- Eltern,
- Lehrkräfte,
- Schulleitung und Schulaufsicht
in Anspruch genommen werden.
Verfahrensablauf
- Vereinbarung zum vertraulichen Gespräch
- Gespräch nur zwischen Schülerin oder Schüler und Schulpsychologin oder Schulpsychologe und gegebenenfalls den Eltern, bei Bedarf und mit Einverständnis können Lehrkräfte oder die Schulleitung hinzugezogen werden
- Beratung kann auch psychodiagnostische Untersuchungen, beispielsweise zur Wahrnehmung, Konzentration, Merkfähigkeit, Intelligenz und zur Ausprägung von Persönlichkeitsmerkmalen beinhalten.
- im Anschluss gemeinsame Beratung über Lösungsmöglichkeiten und weitere Schritte ggf. Weiterbehandlung durch Arzt oder Therapeuten
An wen muss ich mich wenden?
Zuständig sind die schulpsychologischen Beratungszentren des Pädagogischen Landesinstituts Rheinland-Pfalz.
Bitte suchen Sie sich aus der Trefferliste das zuständige SPBZ in der Nähe Ihres Wohnortes heraus, oder nutzen Sie die Kontaktdaten zu den schulpsychologischen Beratungsstellen auf den Internetseiten der Schulpsychologie Rheinland-Pfalz.
Voraussetzungen
Die Schulpsychologinnen und Schulpsychologen werden grundsätzlich nicht ohne das Einverständnis der Sorgeberechtigten (in der Regel die Eltern) beziehungsweise der Schülerin oder des Schülers tätig.
- Schülerin/Schüler ist jünger als 14 Jahre: Einverständnis der Sorgeberechtigten
- Schülerin/Schüler ist 14 Jahre oder älter, aber noch nicht volljährig: Einverständnis der Sorgeberechtigten und der Schülerin oder des Schülers
- Schülerin/Schüler ist volljährig: Einverständnis der Schülerin oder des Schülers
Minderjährige können sich auch ohne Zustimmung ihrer Eltern oder Sorgeberechtigten an die Schulpsychologinnen und Schulpsychologen wenden und eine erste Beratung in Anspruch nehmen. Für weitere Gespräche oder Maßnahmen müssen die Sorgeberechtigten dann allerdings ihr Einverständnis schriftlich erklären.
Welche Gebühren fallen an?
Die schulpsychologische Beratung ist kostenlos.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Siehe auch
- Schulpsychologische Beratung