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Öffentliche Bekanntmachung über die Aufstellung einer Änderung des Bebauungsplanes »Herschberg-West« der Ortsgemeinde Sessenbach

Der Ortsgemeinderat Sessenbach hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 24.11.2025 auf der Grundlage des § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB), in der Fassung vom 3.11.2017 (BGBL. I S. 3634), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 27.10.2025 (BGBl. I S. 257), die Aufstellung einer Änderung des gültigen Bebauungsplanes „Herschberg-West“ beschlossen.

Mit dieser Änderung des Bebauungsplanes sollen die Festsetzungen zur Höhe der baulichen Anlagen in einem Teilbereich angepasst werden.

Die Änderung des Bebauungsplanes „Herschberg-West“ wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen (§ 13a Abs. 2, Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB). Eine Umweltprüfung findet nicht statt (§ 13a Abs. 2, Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 3 BauGB).

Die von der Änderungsplanung Betroffenen und sonstige Interessierte können sich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Ransbach-Baumbach, Zimmer-Nr. 403, Rheinstraße 50, 56235 Ransbach-Baumbach, über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren und innerhalb von drei Wochen zu diesen Planungsabsichten äußern.

Der Geltungsbereich der hier angestrebten Änderung des Bebauungsplanes soll sich auf die Bauzeile nördlich der Verlängerung der Straße „Im Hofgarten“ erstrecken.

Der angestrebte Geltungsbereich der Änderung des Bebauungsplanes „Herschberg-West“ ist in der nachfolgenden Übersichtskarte nochmals näher kenntlich gemacht.

Sessenbach, 25.11.2025

Torsten Gelhard
Ortsbürgermeister