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Öffentliche Bekanntmachung über die Offenlage der Entwurfsunterlagen zu dem angestrebten Bebauungsplan »Kindertagesstätte Buchholz« der Ortsgemeinde Nauort

Der Ortsgemeinderat Nauort hat nach Würdigung der Anregungen und Bedenken aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und der frühzeitigen Anhörung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in seiner öffentlichen Sitzung vom 13.6.2023 auf der Grundlage des § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23.9.2004 (BGBl. I S. 2414) in der aktuellen Fassung beschlossen, die Offenlage der Entwurfsunterlagen zum angestrebten Bebauungsplan „Kindertagesstätte Buchholz“ durchzuführen.

Der Geltungsbereich des hier angestrebten Bebauungsplanes „Kindertagesstätte Buchholz“ soll sich auf die Grundstücke in der Gemarkung Nauort,

Flur 24,

Flurstücke 2111/1, 2140, 2141, 2142, 2143,

Flur 14,

Flurstücke 1042/1 tlw., 1043 tlw., 1364 tlw., 1365 tlw., 1366 tlw., 2734 tlw. und das

Wegeflurstück 2729/2 tlw.

erstrecken.

Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden auf den Grundstücken in der Gemarkung Nauort, Flur 24, Flurstücke 2152 tlw., 2153 tlw. und 2154 tlw. festgesetzt.

Mit dieser Bauleitplanung soll dieser Bereich als Gemeinbedarfsfläche festgesetzt werden, um die Voraussetzungen für die Errichtung einer Kindertagesstätte und einer Gemeindeverwaltung zu schaffen.

Der angestrebte Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Kindertagesstätte Buchholz“ ist in der nachstehenden Übersichtskarte nochmals näher kenntlich gemacht.


Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des § 3 Abs. 2 BauGB liegen die Entwurfsunterlagen (Textfestsetzungen, Planurkunde) zu dem angestrebten Bebauungsplan „Kindertagesstätte Buchholz“ gemeinsam mit der Begründung und dem Umweltbericht zur Beurteilung der sich aus dieser Planung ergebenden Auswirkungen auf die Schutzgüter und der wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen nun auf die Dauer eines Monats, in der Zeit

vom 7. Juni 2024 bis einschließlich 8. Juli 2024

während der Öffnungszeiten (montags bis freitags jeweils von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, dienstags von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr), in der Verbandsgemeindeverwaltung, Rheinstraße 50, 56235 Ransbach-Baumbach, Zimmer 403, zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.

Darüber hinaus können die Entwurfsunterlagen im Internet über den nachfolgenden Link und über die Homepage der Verbandsgemeinde Ransbach-Baumbach (www.ransbach-baumbach.de) eingesehen werden:

Link:  https://t1p.de/B-plan_Kita_Nauort


Innerhalb dieses Zeitraumes können Bedenken und Anregungen zu diesem Bebauungsplanentwurf schriftlich oder zur Niederschrift vorgetragen werden.

Folgende Arten wesentlicher umweltbezogener Informationen liegen vor:

  • Umweltbericht als gesonderter Bestandteil der Begründung zum Bebauungsplan u.a. mit Informationen zu den Schutzgütern Menschen, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, Kultur und sonstige Sachgüter.
  • Fachbeitrag Naturschutz zum Bebauungsplan
  • Fachbeitrag Artenschutz zum Bebauungsplan
  • Stellungnahmen aus der frühzeitigen Trägerbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

-       Landesamt für Geologie und Bergbau zu Boden und Baugrund

-       Verbandsgemeindewerke Ransbach-Baumbach zur Abwasserbeseitigung

-       Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz zum Flächenentzug für die Landwirtschaft

-       Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz, zur Niederschlagswasserbewirtschaftung, zu Wasserschutzgebieten und zu Altablagerungen.

Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Ortsgemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist (§ 4a Abs. 6 BauGB).

Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Nauort, 24. Mai 2024                                                                           
Dietmar Quernes
Ortsbürgermeister