Elektronischer Identitätsnachweis Sperrung

Bei Verlust oder Diebstahl des Personalausweises können Sie die Sperrung des elektronischen Identitätsnachweises bei der zuständigen Stelle veranlassen. So können Sie einen Missbrauch Ihres Dokumentes ausschließen.

Verfahrensablauf

Die Sperrung können Sie persönlich bei der zuständigen Stelle oder telefonisch über die Sperrhotline erledigen. Diese wird sofort eingeleitet. Gleichzeitig informiert die Personalausweisbehörde die Polizei über den Verlust des Ausweises.

Wichtig:
Für den Anruf bei der Sperrhotline ist das persönliche Sperrkennwort erforderlich (wurde im PIN-Brief mitgeteilt). Liegt dies nicht vor, kann das Sperrkennwort bei der Personalausweisbehörde erfragt werden, in der der Ausweis beantragt worden ist. Hierfür sind das persönliche Erscheinen und ein Identitätsnachweis notwendig.

An wen muss ich mich wenden?

Voraussetzungen

  • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

Welche Gebühren fallen an?

  • Sperrung gebührenfrei
  • Kosten für den Anruf bei der Sperrhotline:
    Im Inland gebührenfrei. Die Höhe der Gebühren aus dem Ausland richtet sich nach den Preisen des jeweiligen ausländischen Anbieters/Netzbetreibers.

Welche Fristen muss ich beachten?

Unverzüglich.

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Siehe auch

  • Elektronischer Identitätsnachweis
  • Elektronischer Identitätsnachweis PIN ändern
  • Elektronischer Identitätsnachweis Sperrung Entsperrung
  • Personalausweis Einsicht gewähren in auslesbare Daten für Anbieter im Internet oder Automaten
  • Personalausweis Speicherung von Signaturzertifikaten im Chip