Melderegister - Eintrag von ausländische Personenstandsdaten

Wenn persönliche Ereignisse wie die Eheschließung, die Scheidung  oder die Geburt eines Kindes im Ausland erfolgte, können Sie dies in das deutsche Melderegister eintragen lassen.

Sie können Ihre Personenstandsdaten, die sich bei einem persönlichen Ereignis im Ausland ergaben, in das deutsche Melderegister eintragen lassen.

Verfahrensablauf

Eine persönliche Vorsprache ist in der Regel mit einem Termin möglich.

Nach Überprüfung der Unterlagen durch die zuständige Behörde erfolgt die Eintragung in das deutsche Melderegister.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die Meldebehörde Ihres Bürgeramtes.

Voraussetzungen

  • Rechtsgültigkeit des Ereignisses wie Eheschließung, Scheidung nach den Gesetzen des jeweiligen Staates,
  • In das Melderegister kann eingetragen werden:
  • die einzutragende Person selbst
  • deren Eltern
  • deren Kinder
  • der oder die Ehe- oder Lebenspartner(in)

Welche Unterlagen werden benötigt?

In der Regel werden nachfolgende Unterlagen benötigt:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • gegebenenfalls Einbürgerungsurkunde / Staatsangehörigkeitsausweis

Zusätzlich im Falle einer Eheschließung:

  • Eheurkunde über die im Ausland geschlossene Ehe

Zusätzlich im Falle einer Scheidung:

  • Bescheinigung über die Scheidung der Ehe, gegebenenfalls muss ein Anerkennungsverfahren erfolgen

Zusätzlich Im Falle einer Geburt eines Kindes (Familienverband):

  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Ehe- und Geburtsurkunden der Eltern

Bitte beachten Sie, dass für fremdsprachige Dokumente Übersetzungen notwendig werden können. Zudem können je nach Staat, in welchem das persönliche Ereignis stattfand und beurkundet wurde, weitere Unterlagen notwendig werden. Es empfiehlt sich daher eine Beratung bei der zuständigen Stelle zu vereinbaren.

Rechtsgrundlage