Datenschutz
Verbandsgemeindeverwaltung Ransbach-Baumbach:
Datenschutzkoordinator:
Externe Datenschutzbeauftragte (eDSB):
Öffentlicher Bereich: Im öffentlichen Bereich wirkt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung als Abwehrrecht gegenüber dem Staat und bietet Schutz vor unzulässiger Verarbeitung Ihrer Daten durch staatliche und kommunale Stellen. Die unabhängige Kontrolle der öffentlichen Stellen in Rheinland-Pfalz wird durch den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz gewährleistet.
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz