Reisepass Ausstellung für Auslandsdeutsche
Im Ausland lebenden Deutschen kann bei Vorliegen eines wichtigen Grundes auch durch die zuständige inländische Stelle ein Reisepass ausgestellt werden. Die Ausstellung des Reisepasses betrifft Deutsche, die im Ausland wohnen und sich in Deutschland vorübergehend aufhalten.
Verfahrensablauf
Die notwendige Ermächtigung von der zuständigen Stelle im Ausland (Botschaft) wird durch die zuständige Stelle bei Antragstellung eingeholt.
Da die Ausstellung des Reisepasses in Ländergesetzen geregelt ist, sollten sich Antragsteller auf jeden Fall vorher mit der jeweiligen Meldebehörde in Kontakt setzen und sich über Gebühren und erforderliche Unterlagen informieren lassen.
Die Abholung ist auch durch eine bevollmächtigte Person möglich. Ein ggf. vorhandener alter Reisepass ist abzugeben.
Ansprechpunkt
Im Inland: Einwohnermeldeamt (letzter Hauptwohnsitz oder auch jede andere Ausweisbehörde, Meldeamt im Bundesgebiet, außer Hamburg).
Im Ausland: Botschaft oder Konsulat
Erforderliche Unterlagen
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- ggf. bisheriger Reisepass
Frist
-
Geltungsdauer: 6 Jahre
für Antragsteller/-innen unter 24 Jahre -
Geltungsdauer: 10 Jahr
für Antragsteller/-innen ab einschließlich 24 Jahre
Bearbeitungsdauer
4 Wochen
3 Tage für den Expressreisepass
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Für im Ausland geborene Kinder sind die für den Geburtsort örtlich zuständigen Auslandsvertretungen für die erstmalige Ausstellung eines Passes oder Passersatzpapiers zuständig, unabhängig von einer Verlagerung des gewöhnlichen Aufenthalts in das Inland. Die Einreise mit einem im Ausland geborenen Kind ist nur mit einem gültigen Dokument erlaubt.