Personalausweis Statusabfrage
Die Personalausweisbehörde informiert darüber, sobald der Ausweis abgeholt werden kann.
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
- Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz
Diese Website verwendet Cookies, die für den technischen Betrieb der Website notwendig sind und stets gesetzt werden.
Weitere Cookies werden nur mit Ihrer Zustimmung gesetzt, um statistische Daten zur Nutzung der Website in anonymisierter Form zu sammeln.
Die Personalausweisbehörde informiert darüber, sobald der Ausweis abgeholt werden kann.
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
- Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz
Verbandsgemeindeverwaltung Ransbach-Baumbach
Rheinstraße 50
56235 Ransbach-Baumbach