Personalausweis Informationserteilung
Die Personalausweisbehörde informiert Sie bei der Antragstellung über den Personalausweis.
An wen muss ich mich wenden?
An die für Ihren Wohnort zuständige Personalausweisbehörde.
Voraussetzungen
Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG).
Welche Unterlagen werden benötigt?
Keine.
Welche Gebühren fallen an?
Keine.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Siehe auch
- Bei Ablauf der Gültigkeit einen neuen Personalausweis beantragen
- Personalausweis
- Personalausweis Ausstellung erstmalig
- Personalausweis Ausstellung für unter 16 Jährige
- Personalausweis Ausstellung neu wegen Diebstahl
- Personalausweis Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Heirat
- Personalausweis Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Scheidung
- Personalausweis Ausstellung neu wegen Verlust
- Personalausweis Ausstellung neu wegen sonstiger Namensänderung
- Personalausweis Ausstellung vorläufig
- Personalausweis Informationserteilung zum Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion
- Personalausweis Meldung wegen Fund
- Personalausweis für deutsche Staatsangehörige mit ständigem Wohnsitz im Ausland beantragen
- Personalausweis melden wegen Diebstahl
- Personalausweis melden wegen Verlust
- Personalausweis Änderung wegen Adressänderung