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Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ransbach-Baumbach

Vergabe von Baugrundstücken im Neubaugebiet „Fuchshohl II“

Die Stadt Ransbach-Baumbach informiert über die Erschließung des Neubaugebiets „Fuchshohl II“ und bietet 40 Baugrundstücke zum Erwerb an. Der Preis für ein vollständig erschlossenes Grundstück liegt bei etwa 240,- € pro Quadratmeter. Die Grundstücksflächen variieren zwischen 468 m² und 709 m².
Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich gerne um eines der Grundstücke bewerben. Die Vergabe erfolgt im Rahmen eines notariell begleiteten Losverfahrens. Dabei bestimmt das Los die Reihenfolge, in der die Bewerber ihr Grundstück auswählen dürfen.

Vergabekriterien im Überblick:

1. Bewerberkreis:
Bewerber, die bereits von der Stadt ein Bauplatz erhalten haben, werden nicht berücksichtigt. Dies gilt ebenso für Bewerber, die bereits ein eigenes Grundstück in der Stadt besitzen. Doppelbewerbungen von Ehepartnern, Lebensgemeinschaften, Eltern und Kindern unter 18 Jahren sind unzulässig. Das Mindestalter für die Bewerbung um ein Baugrundstück beträgt 18 Jahre. Maßgeblich ist das Alter am Stichtag des Losverfahrens.

2. Bauverpflichtung:
Das Baugebot beträgt drei Jahre ab Grundstückskauf. Innerhalb dieser Frist muss mit dem Bau eines Wohngebäudes begonnen werden. Das Wohngebäude muss spätestens fünf Jahre nach Vertragsabschluss bezugsfertig sein.

3. Wiederkaufsrecht:
Die Stadt behält sich ein Wiederkaufsrecht vor, falls das Grundstück unbebaut bleibt, vor der Fertigstellung weiterveräußert oder mit einer Dienstbarkeit belastet wird, die einem Dritten das Recht zur Bebauung einräumt.

4. Selbstnutzungspflicht:
Der Bewerber verpflichtet sich, das Grundstück selbst zu bebauen und die Immobilie nach Fertigstellung für einen Zeitraum von mindestens 10 Jahren ausschließlich/ überwiegend selbst zu Wohnzwecken zu nutzen. Eine Veräußerung oder Vermietung der Immobilie während der Bindungsfrist ist grundsätzlich unzulässig. Ausnahmen können in begründeten Fällen durch schriftlichen Antrag genehmigt werden.
Bei Verstoß gegen die Selbstnutzungsverpflichtung bzw. Veräußerung wird eine Ausgleichszahlung festgesetzt:
Als Ausgleichszahlung wird die tatsächliche Wertsteigerung des Grundstücks (Vergleichswert: Bodenrichtwert) festgesetzt. Sofern keine Wertsteigerung des Grundstücks gegeben ist, oder der Grundstückswert nur unwesentlich (weniger als 100,- € / m" Grundstücksfläche) gestiegen ist, wird ein Betrag in Höhe von 100,- / m² Grundstücksfläche festgesetzt.

So bewerben Sie sich:
Alle erforderlichen Unterlagen wie Bebauungsplan, Lageplan und Teilnahmeerklärung können Sie unter folgender Internetadresse und dem nebenstehenden QR-Code abrufen:

https://t1p.de/nbg-fuchshohl

QR Fuchshol

Die ausgefüllten Unterlagen können Sie vorzugsweise per Mail an liegenschaften@ransbach-baumbach.de schicken oder per Post an die Verbandsgemeinde Ransbach-Baumbach, Bauamt, Rheinstraße 50, 56235 Ransbach-Baumbach, senden.

Sollten Sie Rückfragen haben, können Sie sich gerne an Frau Woschter (02623/ 86 221), Herrn Groth (02623/ 86 217) oder Frau Klein (02623/ 86 212) wenden.