Wer kann das Seniorentaxi nutzen?
Seniorinnen und Senioren der Verbandsgemeinde Ransbach-Baumbach, auf die ein gültiger Seniorentaxi-Berechtigungsausweis von der Verbandsgemeindeverwaltung ausgestellt ist.
Wer kann einen Seniorentaxi-Berechtigungsausweis bekommen?
Einwohner der Verbandsgemeinde Ransbach-Baumbach
- – die das 70. Lebensjahr vollendet haben,
- – mit den im Schwerbehindertenausweis eingetragenen Merkzeichen aG, H oder Bl,
Wo und wann kann das Taxi genutzt werden?
- – Das Seniorentaxi kann jeweils dienstags und freitags bis einschließlich sonntags innerhalb der Verbandsgemeinde Ransbach-Baumbach (Alsbach, Breitenau, Caan, Deesen, Hundsdorf, Nauort, Oberhaid, Sessenbach, Wirscheid, Wittgert und der Stadt Ransbach-Baumbach) genutzt werden.
- – Die Taxibeförderung innerhalb der Verbandsgemeinde Ransbach-Baumbach wird durch die Verbandsgemeinde Ransbach-Baumbach mit 50 %, maximal mit € 8,00 / Fahrt, bezuschusst.
Welche Taxiunternehmen kann ich anrufen?
- – Taxi Kannenbäcker, Ransbach-Baumbach, Tel.: 0 26 23 / 80 000
- – Bomm Mietwagen, Wittgert, Tel.: 0 26 23 / 45 57
Wo erhalte ich den Seniorentaxi – Berechtigungsausweis?
- – Den Seniorentaxi – Berechtigungsausweis erhalten Sie im Seniorenbüro der Verbandsgemeindeverwaltung Ransbach-Baumbach, Frau Evelyn Thomé, Zimmer 102, Tel.: 0 26 23 / 86 – 136.
Hierzu bitte ein aktuelles Lichtbild sowie den Personalausweis bzw. Behindertenausweis mitbringen.
Zuletzt bearbeitet: 16. Oktober 2018