Informationen des Standesamts
Wo bekommt man Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden?
Diese Urkunden sind dort anzufordern, wo der Personenstandsfall eingetreten und beurkundet worden ist. Soweit also die Beurkundungen innerhalb des Standesamtsbezirk Ransbach-Baumbach vorgenommen wurden, werden diese Urkunden auch vom Standesamt in Ransbach-Baumbach ausgestellt. Hierzu gehören die Gemeinden Alsbach, Baumbach, Breitenau, Caan, Deesen, Hundsdorf, Nauort, Oberhaid, Ransbach, Sessenbach, Wirscheid, Wittgert.
Änderungen durch die Gebietsreform ab dem 01.04.1972 sind hierbei zu berücksichtigen.
Daher gelten hier folgende Ausnahmen:
1. Für alle Personen, die vor dem 01.04.1972 in den Gemeinden Kammerforst, Hilgert, Stromberg geboren oder gestorben sind, werden die Geburts- und Sterbeurkunden bei unserem Standesamt in Ransbach-Baumbach ausgestellt.
2. Für alle Personen, die nach dem 01.04.1972 in Kammerforst und Hilgert geboren oder gestorben sind, werden diese Urkunden nur vom Standesamt in Höhr-Grenzhausen ausgestellt.
3. Für alle Personen, die nach dem 01.04.1972 in Stromberg geboren oder gestorben sind, werden diese Urkunden nur vom Standesamt in Bendorf/Rhein ausgestellt.
Ab 01.01.2009 gibt es keine Abstammungsurkunden mehr!
Es werden nur noch beglaubigte Kopien der Geburtseinträge oder Geburtsregisterauszüge erstellt.
Ab 01.11.2014 werden auch keine beglaubigten Ablichtungen der Familienbücher, sondern nur noch beglaubigte Eheregisterauszüge erstellt. Diese erhalten Sie beim Standesamt des Eheschließungsortes.
Was müssen die Verlobten bei der Anmeldung der Eheschließung vorlegen?
- Wenn Sie außerhalb der Verbandsgemeinde Ransbach-Baumbach gemeldet sind, eine Bescheinigung der Meldebehörde, aus der ihre Vor- und Familiennamen, Ihr Familienstand, Ihr Wohnort und Ihre Staatsangehörigkeit ersichtlich sind (Aufenthaltsbescheinigung); bei mehreren Wohnsitzen auch eine Bescheinigung der Meldebehörde, in deren Bezirk der Verlobte seine Hauptwohnung hat.
- Wenn Sie noch nicht verheiratet waren, zusätzlich zu der Bescheinigung nach Nummer 1, einen aktuellen begl. Auszug aus dem Geburtsregister.
- Wenn Sie schon verheiratet waren, zusätzlich zu der Bescheinigung nach Nummer 1 und den Urkunden nach Nummer 2, eine beglaubigte Abschrift aus Ihrem letzten Eheregister mit Auflösungsvermerk. Diese erhalten Sie bei dem Standesamt, wo Sie die Ehe geschlossen haben, nicht bei Ihrem Wohnsitzstandesamt.
- Verlobte, die dem Standesbeamten nicht persönlich bekannt sind, sollen einen mit Lichtbild versehenen amtlichen Ausweis (Personalausweis oder Reisepass) vorlegen.
- Soweit Kinder der Verlobten vorhanden sind, sollen entsprechende Urkunden vorgelegt werden.
- Bei ausländischen Staatsangehörigen sind in jedem Einzelfall auch die besonderen Vorschriften des betreffenden Landes zu beachten. Welche Urkunden und Bescheinigungen vorzulegen sind, bitten wir persönlich bei unserem Standesamt zu erfragen.
Was muss ich für einen Kirchenaustritt vorlegen?
Für die Erklärung des Kirchenaustritts ist Ihr persönliches Erscheinen beim Standesbeamten notwendig. Es wäre wünschenswert, wenn Sie den Taufort in Erfahrung bringen könnten. Bringen Sie bitte auch Ihren Personalausweis und wenn Sie verheiratet sind ggfs. Ihr Familienstammbuch bzw. Heiratsurkunde mit.
Die Gebühr hierfür beträgt 30,00 €.
Bei weiteren Fragen stehen Ihnen gerne die zuständigen Sachbearbeiterinnen gerne zur Verfügung.