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Seniorentaxi

Wer kann das Seniorentaxi nutzen?

Seniorinnen und Senioren der Verbandsgemeinde Ransbach-Baumbach, auf die ein gültiger Seniorentaxi-Berechtigungsausweis der Verbandsgemeindeverwaltung ausgestellt ist.

Wer kann einen Seniorentaxi-Berechtigungsausweis bekommen?

Einwohner der Verbandsgemeinde Ransbach-Baumbach

  • die das 70. Lebensjahr vollendet haben,
  • mit den im Schwerbehindertenausweis eingetragenen Merkzeichen aG, H oder Bl,

Wann kann das Taxi genutzt werden?

  • Das Seniorentaxi kann jeden Tag genutzt werden.
  • Die Taxibeförderung an jedem Tag in der Woche und unabhängig vom Fahrtziel wird durch die Verbandsgemeinde Ransbach-Baumbach mit 50 %, maximal mit € 8,00 / Fahrt, bezuschusst.

Welche Taxiunternehmen kann ich anrufen?

Wo erhalte ich den Seniorentaxi – Berechtigungsausweis?

Den Seniorentaxi – Berechtigungsausweis erhalten Sie im Seniorenbüro der Verbandsgemeindeverwaltung Ransbach-Baumbach:

Frau Evelyn Thomé

Verbandsgemeindeverwaltung Ransbach-Baumbach
Bürgerdienste
Seniorenbüro, Sozialversicherung

Rheinstraße 50
56235 Ransbach-Baumbach

Hierzu bitte ein aktuelles Lichtbild sowie den Personalausweis bzw. Behindertenausweis mitbringen.