Wappenbeschreibung
In Gold zwischen zwei auseinandergeschobenen roten Schrägrechtsleisten ein steigender, rotbewehrter und rotgezungter schwarzer Hund mit rotem Halsband.
Begründung
Die Gemeinde Hundsdorf wird erstmalig im Jahre 1243 als “Hunisdorp” urkundlich erwähnt. Am 12. April 1243 vertauschte hier Heinrich von Isenburg sein Eigengut gegen den Mansus (Hof) Landshube, der zum Hof Wirges des Propstes Konrad von Kieneck von St. Florin zu Koblenz gehörte. Der Probst sollte von dem Allod zu Hundsdorf jährlich 18 Kölnische Pfennige Zins haben.
Der Ortsname zeigt in seinen grundlegensten, geschichlichen Entwicklungsformen bereits die Verbindung von Personennamen und -dorf-Endung: 1243 “Hundisdorp”, 1376,1734 “Hundsdorf”, 1393 “Huntzdorf”, 1536 “Honstorff”, 1604 “Huintsdorf”, 1664 “Honniszdorff”. Das Bestimmungswort geht auf einen Personennamen Hund oder Hundo zurück. Das Toponym ist somit sicherlich als Dorf des Hundo, des Hunderschaftssrichters (Unterrichters) in der Zent Alsbach zu deuten.
Die Wurzeln des Dorfes reichen viel weiter zurück, als die Ersterwähnung annehmen läßt. Vermutlich begegnet uns der Ort bereits im 9.Jahrhundert als Besitz der Abtei Fulda – “Hohdorf” – im Engersgau. Ohne Zweifel gehört die Gemeinde zu den frühesten und bedeutensten Siedlungen des Westerwaldes. Die -dorf-Orte treten vornehmlich mit der Eingliederung des Gebietes in den fränkischen Staatsverband bis vor dem 6. Jahrhundert auf.
Der schwarze Hund greift eine volksetymologische Deutung des Ortsnamens auf. Damit folgt das heraldische Symbolder für die frühe Wappenkunst des Mittelalters typischen Gestaltung redender Wappen. Der Betrachter vermag das Wappen sogleich mit dem Ortsnamen Hundsdorf zu assoziieren. Die eindeutige anomastische Rückführung des Toponymns auf den Personennamen Hund bzw. Hundo rechtfertigt zudem die Verwendung des Symbols.
Grundherrlich, vor allem aber landesgeschichtlich hatte das Haus Wied in Hundsdorf besondere Bedeutung. ” Da bis 1580 Gefälle des Hundsdorfer Bezirkes zur Ransbacher Grundherrschaft gehörten, darf man vielleicht diese Grundherrschaft an die Güter, die dem Kloster Fulda in Hohdorf im Engersgau geschenkt waren, anknüpfen.” Die Isenburger fungierten wohl als Vögte im Besitz der Abtei Fulda wie gleichsam in Großmaischeid und um Isenburg. Die Grundherrschaft Ransbach stellte mit dem Hof Erlen wiedisches Lehen verschiedener niederadliger Familien dar und gehörte sicherlich zum Isenburg-Braunsberger Erbe des zweiten wiedischen Grafenhauses. Graf Johann von Wied behielt sich erst 1850, als er Philipp von Reifenberg mit Kirchsatz, Zehnten und Hofgericht zu Ransbach belehnte, die Gefälle des Hundsdorfer Bezirks vor.
Heinrich von Isenburg besaß 1243 in Hundsdorf ein Eigengut. Philipp von Isenburg-Grenzau zählte unter seinen Trierer Lehen 1343 auch Herrschaft, Gericht, Leute, Güter und Gülten u.a. in den Dörfern der Pfarrei Alsbach. Gerlacb und dessen Sohn Johann von Isenburg-Arenfels mußten 1347 Erzbischof Baldewin von Trier Herrschaft, Gericht, hoch und nieder, in den Pfarreien und Dörfern Ransbach, Alsbach, Grenzhausen und in etlichen anderen Dörfern und Wohnplätzen mit Leuten austragen, um eine Belehnung mit Hönningen zu erlangen. Diese Lehen empfingen bereits im Jahre 1371 Gerlachs Schwiegersöhne, Graf Wilhelm von Wied und Salentin von Isenburg. Bei der Teilung jenes Erbes 1376 erhielt Gerlach von Wied u.a. auch Hundsdorf.
Mit anderen Renten und Gefällen überließ Philipp von Nassau zu Wellmich ebenso solche zu Hundsdorf, welche er von den von Staffel geerbt hatte, im Jahre 1568 dem Kölner Erzbischof Salentin von Isenburg. Die wiedische Kellerei zog hier den Zehnten 1596 ein, 1730 Wied-Neuwied. Die Pfarrei Alsbach verfügte ebenfalls 1730 über einen Anteil am Zehnten.
Im Bereich der hohen Feste “am Weißenstein” ließ Heinrich von Isenburg kurz vor 1213 die Burg Grenzau erbauen, die den Mittelpunkt einer Isenburger Herrschaft bildete. Zwischen 1304 und 1310 erfolgte eine Teilung des Territoriums zwischen Luther von Isenburg-Büdingen und Dietrich von Isenburg. Dietrich erhielt dabei den Teil mit Ransbach und Alsbach. Bei der Aufteilung des Isenburgischen Erbes 1376 fielen Alsbach, Grenzhausen, Hilgert, Hundsdorf und Rembs an Gerlach von Wied und verblieben über 430 Jahre als Exklave im Wiedischen Besitz. Hundsdorf ist seit 1594 als Bestandteil des Kirchspiels Alsbach bezeugt.
Beim Tode Graf Herrmanns von Wied und seiner Mutter Katharina 1592 erfolgte eine Trennung des Territoriums in zwei Teilherrschaften: die Niedergrafschaft Wied-Neuwied und die Obergrafschaft Wied-Runkel. Das Dorf Hundsdorf erlangt in den Besitz der Söhne Graf Hermanns: Johann Wilhelm, Hermann, Johann Casimir und Philipp Ludwig. Ein Amtsverwalter saß sicher seit 1751 in Grenzhausen. Die Verwaltungseinheit wurde 1788 Amt Grenzhausen, ab 1794 Amt der oberen Landeskirchspiele genannt. Im Jahre 1806 kam Hundsdorf mit dem Kirchspiel Alsbach von Wied-Neuwied an das neukonstituierte Herzogtum Nassau. Als Amtssitz fungierte seit 1808 Selters. Die Kirchspiele Alsbach und Grenzhausen wies man nach der Annexion des Herzogstums Nassau durch Preußen dem 1867 neugebildeten Unterwesterwaldkreis zu.
Die beiden roten Schrägrechtsleisten im goldenen Schild erinnern an die über 430-jährige Zugehörigkeit zu Wied bzw. Wied-Neuwied. Die Grafen von Wied führeten ein von Rot und Gold achtmal schräggeteiltes Wappen, belegt mit einem linksgewendeten natürlichem Pfau.