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Grillhütte

Die Grillhütte und die Freizeitanlage in der verlängerten Haselstraße ist Eigentum der Stadt Ransbach-Baumbach.

Die Grillhütte kann für Familien-, Vereinsfeiern und Veranstaltungen ähnlicher Art genutzt werden. Das Recht zur Benutzung der Anlage steht insbesondere den Einwohnern, den Vereinen und Unternehmen der Stadt Ransbach-Baumbach zu. Die Grillhütte und deren Außenanlagen können nur komplett angemietet werden. Sofern die Anlage nicht von den oben genannten Personen belegt ist, wird das Recht der Benutzung auch Personen, Vereinen und Unternehmen außerhalb der Stadt Ransbach-Baumbach eingeräumt. Die Anlage steht grundsätzlich ganzjährig für die Benutzung zur Verfügung. Während der Wintermonate ist eine Vermietung nur eingeschränkt mit gesonderter Vereinbarung möglich.

Weitere Informationen und die Benutzungsgebühren für die Grillhütte können der

entnommen werden.

Eckdaten zur Grillhütte:

  • Größe in qm: 96 (Details siehe beigefügter Grundriss unter Dateianhänge am Ende dieser Seite)
  • Einrichtung: Theke, 10 Tische, Bänke mit Sitzgelegenheit für 80 Personen, 2 Kühlschränke (davon 1 Vitrinenkühlschrank), 1 Spüle, Regale
  • Ofen mit Pellets beheizt (Pellets werden zur Verfügung gestellt)
  • 2 Toiletten mit einem Behindertengerechtem WC
  • großer überdachter Grillplatz vor der Hütte (Grillkohle muss selbst mit gebracht werden)
  • Gläser, Besteck und Geschirr sind nicht vorhanden und müssen vom Mieter selbst mitgebracht werden