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Bekanntmachung über die Aufstellung der Änderung der textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes »Rohr « (Änderung der Bebauungspläne »Rohr« und »Rohr II«) der Stadt Ransbach-Baumbach

Die Stadt Ransbach-Baumbach hat vor vielen Jahren am Nordostrand des Stadtgebietes die Ansiedlung von Industriebetrieben im Bereich Rohr in verschiedenen Bauleitplänen geregelt. Hierdurch sollte langfristig gewährleistet werden, dass industrielle Nutzungen an den Ortsrand der Stadt angesiedelt und auch Bestandsindustriebetriebe langfristig aus dem Stadtkern in den Außenbereich verlagert werden. Durch die Industriegebiete „Rohr“, „Rohr II“ und „Rohr III“ ist dies bauleitplanerisch gelungen – die Bebauungspläne legen ausschließlich industrielle Nutzungen fest. Bis auf wenige Grundstücke sind die Flächen alle bebaut.

Aktuell gibt es für den Geltungsbereich des rechtsgültigen Bebauungsplanes „Rohr II“ eine Bauvoranfrage, die für einen Bestandsbetrieb eine Umwandlung in eine sog. „Event Location“ beantragt und damit zukünftig eine gastronomische Nutzung an dieser Stelle anstrebt. Die zuständige Bauaufsichtsbehörde des Westerwaldkreises prüft derzeit, ob es sich um eine nach den derzeitigen Festsetzungen zulässige gastronomische Nutzung oder um eine nicht genehmigungsfähige Vergnügungsstätte handelt.

Darüber hinaus soll durch eine Änderung der textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes „Rohr II“ sowie des Bebauungsplanes „Rohr“ zukünftig in diesen Plangebieten gastronomische Nutzungen ausgeschlossen werden und dadurch der „Industriecharakter“ der Gebiete erhalten bleiben. Denn nach beiden Bebauungsplänen sind derzeit sämtliche in § 9 Abs. 2 und 3 BauNVO genannten Nutzungen und damit auch Gastronomiebetriebe als Gewerbebetriebe im Sinne des § 9 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO zulässig.

Der Stadtrat Ransbach-Baumbach hat daher in seiner Sitzung am 07.09.2023 die Aufstellung der Änderung der textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes „Rohr“ (Änderung der Bebauungspläne „Rohr“ und „Rohr II“) beschlossen.

Dieser Aufstellungsbeschluss wird gemäß § 2 Abs. 1, Satz 2 BauGB hiermit ortsüblich bekannt gemacht. Über die Inhalte der beabsichtigten Planung können sich Interessierte im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung Ransbach-Baumbach, Rheinstraße 50 (Zimmer 402), 56235 Ransbach-Baumbach, erkundigen.

Der angestrebte Geltungsbereich der Änderung der textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes „Rohr“ (Änderung der Bebauungspläne „Rohr“ und „Rohr II“) ist in der nachstehenden Übersichtskarte nochmals näher kenntlich gemacht.


Ransbach-Baumbach, 20.09.2023                                                                           
gez:  Michael Merz,                                                                                                                                                    
Stadtbürgermeister