Schulbezirkswechsel anordnen
Schülerinnen und Schüler der Grundschulen besuchen die Schule, in deren Schulbezirk sie wohnen oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Aus wichtigem pädagogischem oder organisatorischem Grund kann die Schulbehörde den Besuch einer anderen Grundschule anordnen.
Verfahrensablauf
Die Schulbehörde hört die Eltern an und entscheidet über den Schulbezirkswechsel.
Ansprechpunkt
Bitte wenden Sie sich an die Schulbehörde.
Voraussetzungen
- wichtiger pädagogischer oder organisatorischer Grund
- Anhörung der für die Schülerbeförderung zuständigen Stelle durch die Schulbehörde
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Frist
Es sind keine Fristen zu beachten.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Es ist ein Widerspruch möglich.