Schulbezirkswechsel anordnen

Schülerinnen und Schüler der Grundschulen besuchen die Schule, in deren Schulbezirk sie wohnen oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Aus wichtigem pädagogischem oder organisatorischem Grund kann die Schulbehörde den Besuch einer anderen Grundschule anordnen.

Verfahrensablauf

Die Schulbehörde hört die Eltern an und entscheidet über den Schulbezirkswechsel.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die Schulbehörde.

Voraussetzungen

  • wichtiger pädagogischer oder organisatorischer Grund
  • Anhörung der für die Schülerbeförderung zuständigen Stelle durch die Schulbehörde

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es sind keine Fristen zu beachten.

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

Es ist ein Widerspruch möglich.

Siehe auch

  • Schulbezirkswechsel