Schulbezirkswechsel beantragen

Schülerinnen und Schüler der Grundschulen besuchen die Schule, in deren Schulbezirk sie wohnen oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Aus wichtigem Grund können sie auch eine andere Grundschule besuchen.

Verfahrensablauf

Der Schulbezirkswechsel muss bei der örtlich zuständigen Grundschule oder bei der gewünschten Grundschule unter Benennung der wichtigen Gründe beantragt werden. Die Entscheidung trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter im Einvernehmen mit der Schulleiterin oder dem Schulleiters der jeweils anderen Grundschule.

An wen muss ich mich wenden?

Antragstellerinnen bzw. Antragsteller müssen sich an die Schulleitung der für ihren Wohnbezirk zuständigen Grundschule oder an die Schulleitung der gewünschten Grundschule wenden.

Voraussetzungen

  • wichtiger persönlicher oder pädagogischer Grund
  • Einvernehmen beider Schulleitungen
  • Anhörung der für die Schülerbeförderung zuständigen Stelle durch die Schulleitung

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • ggf. Nachweise für die vorgetragenen wichtigen Gründe

Welche Gebühren fallen an?

Es werden keine Gebühren fällig-

Welche Fristen muss ich beachten?

Vor der Einschulung sollte der Antrag innerhalb der regulären Anmeldefristen gestellt werden (dritte oder vierte vollständige Schulwoche nach den Sommerferien des Vorjahres). Tritt der wichtige Grund erst später ein, kann der Antrag jederzeit gestellt werden.

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

Es ist der Widerspruch möglich.

Siehe auch

  • Schulbezirkswechsel