Sozialpädagogische Familienhilfe beantragen

Die sozialpädagogische Familienhilfe ist eine Hilfe, die unmittelbar in der Familie und in deren Wohnung stattfindet. Die Familie bekommt Unterstützung in Alltagsfragen und in Form der Aufarbeitung von Problemsituationen. Dafür kommt eine sozialpädagogische Fachkraft regelmäßig für mehrere Stunden pro Woche in die Familie.

Besonders geeignet ist die Sozialpädagogische Familienhilfe für Alleinerziehende, die bei der Bewältigung des familiären Alltags Unterstützung benötigen.

Verfahrensablauf

Wenden Sie sich mit bitte an das zuständige Jugendamt. Es beurteilt Ihren Fall und entscheidet, ob die sozialpädagogische Familienhilfe für Sie eine geeignete Maßnahme ist. Es hilft Ihnen bei der Beantragung und berät Sie auch über andere Hilfemöglichkeiten.

Wird die Hilfe bewilligt, erstellen alle Beteiligten gemeinsam einen Hilfeplan. Darin wird festlegt, wie die sozialpädagogische Familienhilfe in Ihrem Fall gestaltet werden soll, damit alle Familienmitglieder davon profitieren.

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an das örtliche Jugendamt.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt das örtliche Jugendamt.

Erforderliche Unterlagen

Klären Sie bitte mit dem Jugendamt, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.

Kosten

Die Kosten der sozialpädagogischen Familienhilfe trägt das Jugendamt.

Rechtsgrundlage(n)