Reihenfolge der Vornamen ändern

Sie haben mehrere Vornamen und Ihr Rufname steht nicht am Anfang? Dann können Sie eine Erklärung gegenüber dem zuständigen Standesamt abgeben, um die Reihenfolge Ihrer Vornamen neu zu sortieren. Die Erklärung muss öffentlich beglaubigt oder beurkundet werden.
 
Bei Vornamen mit Bindestrich, wie zum Beispiel Anne-Christin, kann die Reihenfolge nicht geändert werden, da es sich nur um einen Vornamen handelt.
 
Wenn Sie die Schreibweise Ihrer Vornamen ändern, einen neuen hinzufügen oder einen Ihrer Vornamen weglassen möchten, geht dies nur mit einer öffentlich-rechtlichen Namensänderung.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich zur Erklärung zur Reihenfolge Ihrer Vornamen an das Standesamt Ihres Geburtsortes oder, falls die Geburt nicht in einem deutschen Geburtsregister beurkundet wurde, an das Standesamt, das Ihr Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister führt.

Greift keine dieser Zuständigkeiten, ist das Standesamt Ihres jetzigen oder, falls Sie im Ausland leben, letzten Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts zuständig.

Sollten Sie nie in Deutschland gelebt haben, ist das Standesamt I in Berlin für Sie zuständig.

Sollte Ihnen der Kontakt mit dem zur Entgegennahme Ihrer Erklärung zuständigen Standesamt aufgrund, z. B. großer Entfernung zu Ihrem Wohnsitz, nur schwer möglich sein, können Sie sich auch hilfsweise an das Standesamt Ihres Wohnortes wenden.

Voraussetzungen

Voraussetzung ist, dass Ihr Name mehrere Vornamen umfasst und dem deutschen Recht unterliegt. Letzteres schließt nicht nur deutsche Staatsangehörige ein, sondern auch Asylberechtigte, ausländische Flüchtlinge, heimatlose Ausländer und Staatenlose mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis, Reisepass
  • Geburtsurkunde

Rechtsgrundlage

Gebühren

  • Gebühr: 25,90 Euro
    Für die Beurkundung der Namenserklärung
  • Gebühr: 12,00 Euro
    Für die Bescheinigung über die Änderung der Reihenfolge der Vornamen oder Ausstellung einer neuen Geburtsurkunde
  • Gebühr: 24,00 Euro
    Für die Beurkundung der Namenserklärung
  • Gebühr: 13,00 Euro
    Für die Bescheinigung über die Änderung der Reihenfolge der Vornamen oder Ausstellung einer neuen Geburtsurkunde

Siehe auch