Wahlbarkeit für die Wahl zum Kreistag feststellen
Wenn Sie als Bewerberin oder Bewerber, zur Wahl in den Kreistag eines Landkreises antreten, müssen Sie bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass Sie wählbar sind.
Hinweise (Besonderheiten)
Die Bescheinigung der Wählbarkeit oder die Melderegisterauskunft stellt die zuständige Gemeindeverwaltung aus.