ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG DER SATZUNG DER STADT RANSBACH-BAUMBACH über die Anordnung eines Vorkaufsrechts an bebauten und unbebauten Grundstücken innerhalb Plangebiets der Teiländerung des Bebauungsplanes »Vordere Struth« der Stadt Ransbach-Baumbach vom 06.03.2023
Der Stadtrat Ransbach-Baumbach hat in seiner öffentlichen Sitzung am 23.02.2023 aufgrund der § 25 Absatz 1 Nr. 1 des Baugesetzbuches (BauGB), in der ... Mehr