Öffentliche Bekanntmachung über die Offenlegung der Entwurfsunterlagen
zur beschleunigten Teiländerung des Bebauungsplans "Stadtmitte Bereich Baumbach" (Anwesen Klaus und Akdere/ehem. Kuch) in der Stadt Ransbach-Baumbach
Der Stadtrat Ransbach-Baumbach hat gemäß § 13 a in Verbindung mit den §§ 3 Absatz 2 und 4a des Baugesetzbuches (BauGB), in seiner Sitzung am 01.09.2026 die Offenlegung der Entwurfsunterlagen zur angestrebten Teiländerung des Bebauungsplans "Stadtmitte Bereich Baumbach" (Anwesen Klaus und Akdere/ehem. Kuch) beschlossen.
Auf der Grundlage der Entwurfsplanung wird nunmehr gemäß den §§ 3 Absatz 2 und 4 a des Baugesetzbuches die Offenlegung der Entwurfsunterlagen zur angestrebten Teiländerung des Bebauungsplans "Stadtmitte Bereich Baumbach" (Anwesen Klaus und Akdere/ehem. Kuch) durchgeführt.
Der Geltungsbereich der angestrebten Teiländerung des Bebauungsplans "Stadtmitte Bereich Baumbach" (Anwesen Klaus und Akdere/ehem. Kuch) ist in der nachstehenden Übersichtskarte nochmals gesondert kenntlich gemacht.
Gemäß den Bestimmungen des § 3 II BauGB liegt die Entwurfsplanung zur beschleunigten Teiländerung des Bebauungsplans "Stadtmitte Bereich Baumbach" (Anwesen Klaus und Akdere/ehem. Kuch) gemeinsam mit der Begründung und den textlichen Festsetzungen auf die Dauer eines Monats in der Zeit vom
22.09.2026 bis zum 22.10.2026
während der Öffnungszeiten, montags, mittwochs, jeweils von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, dienstags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, und donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 – 12.00 Uhr, zu jedermanns Einsichtnahme in der Verbandsgemeindeverwaltung Ransbach-Baumbach, Rheinstraße 50, -Zimmer 402-, 56235 Ransbach-Baumbach, öffentlich aus.
Innerhalb dieses Zeitraumes können Bedenken oder Anregungen zu der angestrebten beschleunigten Teiländerung des Bebauungsplans "Stadtmitte Bereich Baumbach" (Anwesen Klaus und Akdere/ehem. Kuch) schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Ransbach-Baumbach, Rheinstraße 50, 56235 Ransbach-Baumbach vorgetragen werden. Dabei besteht auch die Möglichkeit die Auswirkungen dieser Planungen mit dem zuständigen Vertreter der Verwaltung zu erörtern.
Zur Einsichtnahme der Planunterlagen wird empfohlen einen Termin beim zuständigen Sachbearbeiter (Markus Waschbüsch Telefon: 02623/86215, Email: markuswaschbuesch@ransbach-baumbach.de) zu vereinbaren.
Darüber hinaus können die Entwurfsunterlagen im Internet über den nachfolgenden Link/QR Code und über die Homepage der Verbandsgemeinde Ransbach-Baumbach (www.ransbach-baumbach.de) eingesehen werden:
https://t1p.de/Teilaenderung-Bplan-Stadtmitte-Bereich-Baumbach
Innerhalb dieses Zeitraumes können Bedenken und Anregungen zu diesem Planentwurf schriftlich oder zur Niederschrift vorgetragen werden.
Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Verbandsgemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist (§ 4a Abs. 6 BauGB).
Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Ransbach-Baumbach, den 07.09.2026
Michael Merz, Stadtbürgermeister