Personalausweis Informationserteilung zum Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion

Die Personalausweisbehörde informiert Sie insbesondere über den elektronischen Identitätsnachweis (Online-Ausweisfunktion) und Möglichkeiten mit seinem sicheren Umgang.

Ansprechpunkt

An die für Ihren Wohnort zuständige Personalausweisbehörde.

Voraussetzungen

  • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
     

Erforderliche Unterlagen

keine

Kosten

keine

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise (Besonderheiten)