Wählbarkeit für die Wahl zum Kreistag feststellen
Als Bewerberin oder Bewerber einer Wahl zum Kreistag eines Landkreises müssen Sie bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass Sie wählbar sind.
Hinweise (Besonderheiten)
Die Bescheinigung der Wählbarkeit oder die Melderegisterauskunft stellt die zuständige Gemeindeverwaltung aus.